Abschlussprovision
Die Abschlussprovision bezeichnet die Zahlung einer Provision (z.B. an den Versicherungsvertreter) für einen Geschäftsabschluss.
s. Vermittlungsprovision
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages zur Verfügung stellt.
Agentur
Agentur
s. Versicherungsagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. werden.
Assistance
Assistance ist eine Dienstleistung, die Kunden von Versicherungen und anderer Unternehmen sofort und unmittelbar hilft.
Der Grundgedanke der Assistance ist es, rund um die Uhr Notfallhilfe vor Ort zu organisieren bzw. zu erbringen.
Unter Assistanceleistungen wurden ursprünglich im engeren Sinne Hilfs-, Beistands-, Notfall- und Problemlösungsleistungen im Zusammenhang mit Not- und Schadenfällen verstanden. Heute werden auch zusätzliche allgemeine Serviceleistungen (z.B. Schlüsseldienst) unter diesem Begriff subsumiert.
s. Schutzbrief
Aufschubzeit
Unter Aufschubzeit versteht man in der privaten Rentenversicherung die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Rentenzahlung.
Aussteuerversicherung
Aussteuerversicherung
s. Heiratsversicherung
Autoversicherung
Unter einer Autoversicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines PKW verstanden. Neben der Versicherung von PKW zählt auch die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen zum Umfang der Autoversicherung.
Zu den Autoversicherungen gehören Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko), Schutzbrief, Insassenunfallversicherung und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung, oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert, beziehungsweise die sie unentgeltlich verrichten, die aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere in der Lebensversicherung oder Unfallversicherung, dazu, den Empfänger der Leistung aus diesem Vertrag für den Leistungsfall festzulegen.
Brandversicherung
Brandversicherung
s. Feuerversicherung
Deckungssumme
Deckungssumme
s. Versicherungssumme
Direktversicherung
Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Direktzusage
Erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, so handelt es sich um eine Direktzusage.
Dread-Diseaseversicherung
Die Dread-Diseaseversicherung ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).
Elementarschaden
Elementarschaden ist ein allgemeiner Schaden, der durch das Wirken der Natur verursacht wird. Als Elementarschaden gilt beispielsweise ein Schaden, der durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch verursacht wurde.
Fahrzeugbrief
Fahrzeugbrief
s. Zulassungsbescheinigung Teil 2
Fahrzeugschein
Fahrzeugschein
s. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstandenen Schäden gemäß ihren Versicherungsbedingungen.
Versichert werden können u. a. Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse.
GDV
GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung (auch Wohn-Gebäudeversicherung genannt) ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z.B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können weitere Elementarschäden mitversichert werden.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene Teilnahme im Umlageverfahren finanziert wird, sowie weiterer Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Beiträge zahlen oder als versichert gelten.
Gesundheitsprüfung
Bei einer Gesundheitsprüfung stellt ein Versicherungsunternehmen den Gesundheitszustand eines potentiellen Kunden fest, um über dessen Versicherungsantrag zu entscheiden, ob oder unter welchen Voraussetzungen es mit diesem Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen möchte.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch Gewässerhaftpflichtversicherung genannt) übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt.
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte von allen Hausbesitzern abgeschlossen werden, deren Häuser über eine Ölheizung mit zugehörigen ober- oder unterirdischen Heizöltanks verfügen.
Grüne Versicherungskarte
Grüne Versicherungskarte
s. Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr