Ratgeber Hundehaftpflicht. Den Hund richtig versichern.
Welche Hundehaftpflicht ist die Richtige? Eine Hundehaftpflicht
sollte eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro haben. Sie sollte Mietsachschäden (das sind Schäden an einem gemieteten
Hotelzimmer, einer Wohnung oder einem Ferienhaus) und Auslandsschäden (falls der Hund mit auf Reisen geht) abdecken sowie
das Führen ohne Leine (wenn Ihr Hund sich losreißt) und Hüten durch dritte Personen (dann dürfen auch ein Nachbar, Bekannter
oder Freund mit dem Hund raus gehen) gestatten.
Es gibt viele spezielle Versicherungsklauseln (z.B. Selbstbeteiligung, Leinenzwang,
ungewollter Deckakt, Fremdhüterrisiko, Forderungsausfalldeckung, Sach-, Personen-, Miet- und Vermögensschäden, Ausschlüsse,
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten) in den Versicherungsbedingungen. Etwas zu überlesen, lässt im Schadensfall die
vermeintlich günstigste Versicherung schnell zum teuren Albtraum werden!
Informieren Sie sich am Markt genau über Leistungen,
Prämien und Versicherungsbedingungen oder wählen Sie direkt eine von proVenti geprüfte
Hundehaftpflichtversicherung.
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung? Der Hundehalter haftet per Gesetz in voller Höhe für jeden Schaden,
den sein Hund verursacht. Gerechtfertigte Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, deckt die Hundehaftpflicht
bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung - wenn es sein muss,
auch gerichtlich - ab, d.h. im Falle eines Rechtsstreits mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess
und trägt die Kosten. Zum Versicherungsschutz einer Hundehaftpflicht gehört - im Allgemeinen - die Prüfung der Schadensersatzansprüche
und Feststellung der Schadenshöhe, die Wiedergutmachung des Schadens und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
Eine Privathaftpflichtversicherung - ohne Zusatzvereinbarung - deckt die von einem Hund verursachten Schäden nicht ab. Nur
die Hundehaftpflichtversicherung kommt für vom Hund verursachte Schäden auf und gibt dem Hundehalter finanzielle Sicherheit.
Schützen Sie sich und Ihren Hund mit einer Hundehaftpflichtversicherung.
Hundehaftpflicht Pflicht?
Braucht jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht (Pflichtversicherung)? Auch wenn die Hundehaftpflicht noch nicht in allen
Bundesländern und Gemeinden zur Pflicht geworden ist, so ist sie die wichtigste Versicherung für jeden Hundehalter.
Egal
ob groß oder klein, alt oder jung, jeder Hund kann einen Schaden verursachen. Ob der Hund den teuren Orientteppich des Nachbarn
anfrisst, den Radfahrer zum Umfallen bringt oder die Nachbarin beißt, der Hundehalter haftet für alle Schäden seines Hundes.
Gerade Personenschäden können schnell 10.000 Euro und noch viel mehr betragen. Solche Schäden deckt die Hundehaftpflicht.
Schützen Sie sich und Ihren Hund mit einer Hundehaftpflichtversicherung.
Jeder Hundehalter sollte den Abschluss einer Hundehaftpflicht in Betracht ziehen, falls in seiner Gemeinde nicht bereits
Versicherungspflicht besteht. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist zum Beispiel in Hamburg schon seit 26.
Januar 2006 und in Sachsen seit 01. März 2009 gesetzlich vorgeschrieben.
Leinenzwang
Kann die Hundehaftpflicht Leinenzwang verlangen? Enthält die Hundehaftpflicht eine entsprechende Versicherungsklausel, dann
zahlt die Versicherung im Schadensfall nur, falls der Hund angeleint war.
Bei Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte der
Halter darauf achten, dass die Versicherungsbedingungen den Leinenzwang nicht enthalten. Enthält die Hundeordnung oder Hundeverordnung
der Gemeinde eine Leinenzwang-Regelung, so muss der Hund, unabhängig von den Klauseln der Hundehaftpflicht, an der Leine
geführt werden.
Schützen Sie sich und Ihren Hund mit einer Hundehaftpflichtversicherung.
Gefährdungshaftung
Was ist Gefährdungshaftung? Der Hundebesitzer schafft allein durch das Halten eines Hundes eine besondere Gefahrenquelle
für seine Umwelt und ist daher auch ohne schuldhaftes Handeln für einen Schaden verantwortlich und haftbar (Gefährdungshaftung
gemäß §833 BGB, Bürgerliches Gesetzbuch) zu machen.
Schützen Sie sich und Ihren Hund mit einer
Hundehaftpflichtversicherung.
Ungewollte Deckakt
Der ungewollte Deckakt zählt gemäß §833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur sogenannten Gefährdungshaftung des Hundehalters.
Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von deren Besitzer gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich
um einen Fall von Sachbeschädigung und der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen
Schaden ersetzen.
Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei vielen Hundehaftpflichten enthalten, d.h. die Versicherung
übernimmt entstehende Kosten für Tierarzt oder Aufzucht der Welpen.
Schützen Sie sich und Ihren Hund mit einer
Hundehaftpflichtversicherung.